The following information is in German, as it only applies when you are part of the Austrian statutory health insurance system. We can check during the intake interview if you are eligible for a grant.

Antrag auf Kostenzuschuss bei der zuständigen Krankenkasse wegen Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung

Um Ihnen den Antrag zu erleichtern und unsere Zusammenarbeit möglichst von Bürokratie freizuhalten, habe ich die von der Sozialversicherung vorgeschriebenen Schritte hier zusammengefasst.

Da die Krankenkassen ihre Bedingungen immer wieder verändern, kann die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen auf dieser Seite nicht garantiert werden. Bitte informieren Sie sich selbständig und rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse über die genauen und aktuellen Bedingungen für die Gewährung eines Kostenzuschusses für Psychotherapie.

Wenn die ASVG-Kriterien für Psychotherapie erfüllt sind, d.h. wenn eine sogenannte ‘krankheitswertige Störung’ nach ICD-10 Kapitel V vorliegt, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss beantragen. Ob das der Fall ist, können wir im Erstgespräch feststellen. Derzeit refundieren die Kassen zwischen EUR 21,80 und EUR 47,70 pro Sitzung (50min). Details ganz unten auf dieser Seite. Dieser Betrag wird auch für ein Erstgespräch zurückerstattet.

Ihre Zustimmung und Kooperation

Ein Antrag auf Kostenzuschuss erfordert Ihre ausdrückliche Zustimmung und Kooperation. Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrer Zusatzversicherung einen Kostenzuschuss beantragen wollen, bringen Sie bitte folgende Formulare bzw. Informationen zeitgerecht in die Therapie mit. Für Details klicken Sie bitte auf die einzelnen Punkte.


Eine Leistungspflicht der Krankenkasse besteht, wenn eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt. Für Paartherapie, Beratungen, Seminare, Selbsterfahrung o.ä. übernimmt die Krankenkasse keine Kosten. Um den Kostenzuschusses zu erlangen, müssen Sie spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung zu einer ärztlichen Untersuchung bei einem Arzt Ihres Vertrauens, die sicherstellt, dass die Beschwerden nicht auf organische Krankheiten zurückzuführen sind. Das Formular für diese ärztliche Bestätigung erhalten Sie in der ersten Psychotherapie-Sitzung bei mir. Die ärztliche Bestätigung bitte ich Sie in die 2. Therapiestunde mitzubringen.

Der Antrag auf Kostenzuschuss erfragt eine Reihe sehr persönlicher Informationen. Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrer Zusatzversicherung einen Kostenzuschuss beantragen wollen, bitte ich Sie, sich mit den Inhalten des Formulars (hier die Version der WGKK) vertraut zu machen. Bitte füllen Sie das Formular Ihrer Krankenkasse (einige links finden Sie ganz unten auf dieser Seite) möglichst vollständig aus, und bringen Sie es bis zur 8. Therapiesitzung mit. Gemeinsam vervollständigen wir dann den Antrag.

Psychotherapie unterliegt gesetzlich einer uneingeschränkten Verschwiegenheitspflicht, die sowohl die Therapieinhalte als auch sämtliche anderen Informationen und Daten der Klientinnen und Klienten schützt. Da die Krankenkassen für den Kostenzuschuss sehr persönliche Informationen fordern (siehe Punkt 2.), ist eine entsprechende Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich der Beantwortung aller Fragen des Antragsformulars rechtlich erforderlich. In allen anderen Zusammenhängen bleibt die Verschwiegenheitspflicht natürlich aufrecht. Bitte bringen Sie mir die entsprechende Patientenerklärung ausgefüllt und unterschrieben bis zur 8. Therapiesitzung mit.

Falls Sie bereits in psychotherapeutischer Behandlung waren, bringen Sie bitte Ihre bisherige Diagnose (ICD-9 oder ICD-10) zur Erstsitzung mit. Falls diese Psychotherapie erst kurz zurückliegt, erfragen Sie ggf. bei Ihrer Krankenkasse, ob und wie lange der Antrag auf Kostenzuschuss noch läuft, und welche Unterlagen Sie im Fall eines Therapeutenwechsels einreichen müssen. Bringen Sie bitte diese Informationen bis zur 8. Therapiesitzung mit.

Bewilligungsfreie Therapiestunden

Bei den meisten Krankenkassen ist der Kostenzuschuss Für die ersten 10 Therapiestunden bewilligungsfrei, wenn eine gültige ärztliche Bestätigung (s.o.) vor der 2. Therapiesitzung beigebracht wird. Nachdem Sie die Honorarnote für diese Stunden an Ihre Krankenkasse geschickt haben, wird der Zuschuss nach entsprechender Bearbeitungszeit auf Ihr Konto überwiesen.

Bewilligungspflichtige Therapiestunden

Wenn Sie mehr als 10 Stunden Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen, bekommen Sie von mir einen Bewilligungsantrag für den Kostenzuschuss für weitere 10-50 Stunden Psychotherapie. Nach Inanspruchnahme der bewilligten Sitzungsanzahl gibt es noch die Möglichkeit, einen weiteren Bewilligungsantrag mit Begründung der Notwendigkeit von weiteren Sitzungen einzureichen.


Höhe des Kostenzuschusses
pro 50 Minuten Psychotherapiesitzung (Stand 2024):

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) - www.gesundheitskasse.at - ehemals Gebietskrankenkassen (WGKK, NÖGKK, OÖGKK, …)
Kostenzuschuss EUR 33,70

Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) - www.svs.at - ehemals SVA (Selbstständige) und SVB (Bauern)
Kostenzuschuss Selbstständige EUR 45.-

Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA):
Kostenzuschuss EUR 37,-

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) www.bvaeb.sv.at - ehemals VAEB und BVA:
Kostenzuschuss EUR 46,60
Anträge bzgl. Kostenübernahme für Psychotherapie können nun nicht nur für Versicherte von Eisenbahnen und Bergbau (ehem. VAEB), sondern auch für Versicherte des öffentlichen Dienstes (ehem. BVA) abgewickelt werden.

KFG, KFL, LKUF: EUR 47,70

Dazu kommen etwaige Leistungen einer von Ihnen abgeschlossenen Zusatzversicherung, die auch psychotherapeutische Behandlung abdeckt.

Hier einige links zu Antragsformularen einzelner Krankenkassen. Falls ein link auf dieser Seite nicht mehr funktioniert, oder Sie ein Formular einer anderen Krankenkasse benötigen, freue ich mich über Ihre Nachricht per email.

Formular-Center des WLP für in Wien relevante Krankenkassen

WGKK - Wiener Gebietskrankenkasse

SVA - Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft

BVA - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

VAEB - Versicherungsanstalt für Eisenbahnen & Bergbau
Thanks!

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